Gebühren
Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle, die verwertet werden, sind Abfälle zur Verwertung, sog. Wertstoffe. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung. Ja, so sachlich wird Abfall in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Günzburg definiert.
Aber was kostet mich eigentlich die Entledigung, also die Beseitigung bzw. Verwertung der Abfälle einschließlich der hierzu erforderlichen Maßnahmen wie Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern?
Welche Gebühren anfallen erfahren Sie unter Downloads.
Müllgebühren - Fälligkeitstermine 2012
15. Feb. 2012 - 1. Quartal
15. Mai 2012 - 2. Quartal
15. Aug. 2012 - 3. Quartal
15. Nov. 2012 - 4. Quartal
Bei nicht termingerechter Zahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig!
Aber was kostet mich eigentlich die Entledigung, also die Beseitigung bzw. Verwertung der Abfälle einschließlich der hierzu erforderlichen Maßnahmen wie Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern?
Welche Gebühren anfallen erfahren Sie unter Downloads.
Müllgebühren - Fälligkeitstermine 2012
15. Feb. 2012 - 1. Quartal
15. Mai 2012 - 2. Quartal
15. Aug. 2012 - 3. Quartal
15. Nov. 2012 - 4. Quartal
Bei nicht termingerechter Zahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig!
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