Gebühren
Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle, die verwertet werden, sind Abfälle zur Verwertung, sog. Wertstoffe. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung. Ja, so sachlich wird Abfall in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Günzburg definiert.
Aber was kostet mich eigentlich die Entledigung, also die Beseitigung bzw. Verwertung der Abfälle einschließlich der hierzu erforderlichen Maßnahmen wie Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern?
Welche Gebühren anfallen erfahren Sie unter Downloads.
Aber was kostet mich eigentlich die Entledigung, also die Beseitigung bzw. Verwertung der Abfälle einschließlich der hierzu erforderlichen Maßnahmen wie Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern?
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