Verwaltung und Werkausschuss
Der Kreistag soll sich nur mit den grundsätzlichen und wichtigen Angelegenheiten der Selbstverwaltung befassen. Aus diesem Grund hat er eine Vielzahl von Aufgaben an verschiedene Ausschüsse übertragen, die die Angelegenheiten des Kreistags vorberaten und ggf. abschließend entscheiden. Hinsichtlich der Zuständigkeit der Ausschüsse hat der Kreistag Festlegungen getroffen, die in der Geschäftsordnung festgeschrieben sind.
Die Sitzungen dieser Gremien sind - mit Ausnahme der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses - in der Regel öffentlich, so dass jeder Landkreisbürger als Zuhörer daran teilnehmen kann. Die Öffentlichkeit kann jedoch in Fällen, in denen das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen, ausgeschlossen werden.
Die Sitzungen dieser Gremien sind - mit Ausnahme der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses - in der Regel öffentlich, so dass jeder Landkreisbürger als Zuhörer daran teilnehmen kann. Die Öffentlichkeit kann jedoch in Fällen, in denen das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen, ausgeschlossen werden.


