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Anforderung einer Sperrmüllabholung

Sperrmüll - Information

Bitte beachten Sie, dass Sie pro gemeldetem Restmüllbehältnis nur einmal im Kalenderjahr eine Abholung beantragen können. Bei Müllgroßcontainern mit 1.100 l oder 2.500 l steht Ihnen diese Möglichkeit 5-mal jährlich zu.

Daneben können Sie auch von der gebührenfreien Selbstanlieferung Gebrauch machen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: Sperrmuell-System 

Diese Karte ermöglicht Ihnen,

  • die einmalige kostenlose Abholung von bis zu 4 m³ Sperrmüll 
  • gegen Vorauszahlung eine Express-Abholung innerhalb von 3 Werktagen (Montag bis Freitag)
  • gegen Vorauszahlung eine Schnellabfuhr innerhalb von 14 Kalendertagen
  • die Abholung von Sperrmüll-Übermengen gegen Gebühr
  • die Abholung von sperrmüllfremden Bestandteilen (Fenster, Außentüren, Baustellenabfälle, Restmüll in Säcken, Tapeten) gegen Gebühr


Drei Schritte von der Bestellung bis zur Abholung:

1. Wie bestellt man?
Füllen Sie untenstehende Bestellkarte aus. Tragen Sie bitte hierzu Ihre Adresse ggfs. auch die abweichende Abholadresse ein. Zusätzlich geben Sie die Art der Abholung an, sowie Anzahl und die Gegenstände des abzuholenden Sperrmülls.

2. Was passiert nach der Anmeldung?
Ihr Antrag wird vom Abfallwirtschaftsbetrieb geprüft und an das beauftragte Entsorgungsunternehmen weitergeleitet. Innerhalb von sechs Wochen erhalten Sie rechtzeitig eine schriftliche Benachrichtigung mit dem vorgesehenen Abholtermin. Sollten Sie mit dieser Terminvorgabe Probleme haben, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Entsorgungsunternehmen in Verbindung.

Die Abholung der Express-Option erfolgt innerhalb von drei Werktagen (Montag – Freitag) nach Eingang der Sperrmüllkarte und der Gebühr in Höhe von 80,00 €. Eine Schnellabfuhr ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Sperrmüllkarte und der Gebühr in Höhe von 50,00 € möglich. Die Gebühr ist zu zahlen an:
IBAN: DE 77 7205 1840 0240 0056 60 / SWIFT-BIC: BYLADEM1GZK

3. Hinweise zur Abholung am Abholtag:

  • Stellen Sie den Sperrmüll am Vortag bzw. Abholtag vor 7:00 Uhr gut sichtbar an der Grundstücksgrenze zur Straße hin so bereit, dass er weder Fußgänger noch den übrigen Verkehr behindert. Der Platz muss für das Entsorgungsfahrzeug gut und uneingeschränkt erreichbar sein.
  • Eine Abholung aus Gebäuden (Garagen, Hausflur, usw.) oder ein Befahren von Privatgrundstücken ist nicht möglich.
  • Es werden nur Gegenstände mitgenommen, die Sie angemeldet haben. Das Nachreichen von Sperrmüllkarten am Tag der Abfuhr ist nicht möglich.
  • Stellen Sie Holzmöbel getrennt vom sonstigen Sperrmüll bereit. Holz wird am Abfuhrtag separat abgeholt.
  • Schrott und Metall werden nicht mitgenommen. Größere Metallteile sind von den Sperrmüllgegenständen zu trennen, sofern dies unter vertretbarem Aufwand möglich ist. Schrott und Metall entsorgen Sie bitte über die Wertstoffhöfe.

Bei der Abfuhr ist keine Anwesenheit erforderlich mit folgender Ausnahme:
Angezeigte oder entstandene Übermengen (mehr als 4 m³) sowie sperrmüllfremde Bestandteile werden gegen Gebühr entsorgt (30,- €/je 500 l). Hierfür benötigt der Fahrer Ihre Unterschrift.

Was gehört zum Sperrmüll?
Sperrige Abfälle aus Haushalten (keine Bauabfälle), die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen. Das sind z.B.: Polstermöbel, Tische, Stühle, Schränke, Teppiche, Fußbodenbeläge, Matratzen, Lattenroste, sperriges Kinderspielzeug, Bettdecken, Koffer, Ski, etc.

Nicht zum Sperrmüll gehören:
Abfälle aus Neu-, Umbau- und Abbrucharbeiten, Bauschutt, Elektrogeräte, Problemmüll, Tapeten, Altkleider, Gartenabfälle, Wertstoffe, KFZ-Teile, Schrott und Metall, Altreifen, Restmüll.

Nähere Informationen zu den Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie im Abfall-ABC oder Was entsorge ich wo?

Weitere Entsorgungs-Tipps:

  • Zerlegen Sie größere Sperrgüter (z.B. Schränke) in handliche Einzelteile; Sie reduzieren damit Ihr Abholvolumen und erleichtern die Arbeit der Müllwerker. 
  • Unbelastetes Altholz und Möbelholz kann bis zu einer Freimenge von 2 m³ je Anlieferung an ausgewählten Wertstoffhöfen gebührenfrei abgegeben werden.
  • Für sperrige Kunststoffe wie z.B. Regentonne, Plastik-Spielgeräte, Wäschekorb, Gartenmöbel, Gießkanne stehen auf allen Wertstoffhöfen separate Sammelcontainer zur Verfügung.
  • Gut erhaltene Möbel und Haushaltsgegenstände können oftmals bei karitativen Organisationen abgegeben oder kostengünstig inseriert werden (z.B. Caritas Möbellager).  
  • Zusätzlich zum Abholsystem können Kleinmengen von Sperrmüll (2 m³ pro Anlieferung) gebührenfrei und ohne Sperrmüllkarte an ausgewählten Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Noch Fragen?
Die Abfallberatung steht Ihnen per E-Mail: kaw@landkreis-guenzburg.de oder telefonisch unter (08221) 95-492 zur Verfügung.

Antragsformular