Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung oder Entsorgung von Windeln
Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung oder Entsorgung von Windeln
Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Günzburg gewährt auf Antrag eine finanzielle Unterstützung zu den Kosten für die Beschaffung von Mehrwegwindeln oder die Entsorgung von Einmalwindeln. Die Höhe der Unterstützung beträgt im Jahr 60,00 EUR.
Unterstützungsberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres mit Hauptwohnsitz im Landkreis Günzburg zum Zeitpunkt der Antragstellung. Antragsberechtigt sind der oder die gesetzlichen Vertreter des Kleinkindes, in dessen Haushalt sich das unterstützungsberechtigte Kind aufhält. Mit dem Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde mit vorzulegen. Bei mehreren unterstützungsberechtigten Kindern ist für jedes Kind ein eigener Antrag zu stellen.
Dauerhaft an Inkontinenz erkrankte Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Günzburg erhalten ebenfalls die finanzielle Unterstützung. Mit dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis (z. B. ärztliches Attest, Kopie des Rezeptes, Lieferschein) mit vorzulegen. Nicht unterstützungsberechtigt sind die Bewohner von stationären Einrichtungen der Alten-, Behinderten- oder Krankenpflege und damit vergleichbare Betreuungseinrichtungen.
Hinweise:
Die Auszahlung des Unterstützungsbetrages erfolgt nach der schriftlichen Antragsgenehmigung. Kontoinhaber muss die unterstützungsberechtigte Person sein oder bei Personen unter 18 Jahren ein Erziehungsberechtigter. Ansonsten ist die Bezugsberechtigung nachzuweisen (Vollmacht, Betreuerausweis).
Bei Kleinkindern:
Der Betrag für das 2. Lebensjahr wird im Folgejahr im Geburtstagsmonat des Kindes überwiesen.
Bei einem Umzug außerhalb des Landkreises Günzburg innerhalb des ersten Bewilligungsjahres erlischt der Anspruch für das Folgejahr. Ein Umzug ist dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb mitzuteilen.
Für dauerhaft an Inkontinenz erkrankte Personen:
Sie erhalten auf Ihren Antrag eine einmalige Auszahlung des Unterstützungsbetrages. Die Unterstützung ist im Folgejahr erneut zu beantragen.
Hinweis:
Nach dem Absenden des Antrages erhalten Sie das ausgefüllte Dokument als pdf. Bei Problemen setzten Sie sich bitte mit dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb unter Tel. 08221 – 95 469 oder windelbonus@landkreis-guenzburg.de in Verbindung.